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Angst vor Stalkerin! Chris Martin will nicht vor Gericht

Bild von Chris Martin

Chris Martin (42) hatte eine temporäre einstweilige Verfügung gegen Ariana Joyce erwirkt. Die bildete sich sein, die Freundin des Sängers ('Fix You') zu sein und tauchte immer wieder und wieder vor seinem Haus auf. Die temporäre einstweilige Verfügung bedeutet, dass die Kriminelle bis auf Weiteres rund 100 Meter Abstand zu Martin und seinen Liebsten halten muss.

Vorsicht ist geboten

In der vergangenen Woche stand eine weitere Anhörung der Stalkerin an, die vor dem zuständigen Gericht in Los Angeles laut ‘The Blast’ beteuerte, niemals versucht zu haben, den britischen Musiker zu kontaktieren und auch nichts von seiner aktuellen Freundin zu wissen, Schauspielerin Dakota Johnson (29). Die Verhandlung soll am Mittwoch [24. April] in die nächste Runde gehen. Dafür wurde Chris Martin vorgeladen, um eine Aussage zu tätigen. Er möchte aber gar nicht vor Gericht erscheinen, da er Sorge habe, seiner Stalkerin von Angesicht zu Angesicht gegenüber zu stehen, würde zu einer Eskalation führen und die Sicherheit seiner Liebsten zusätzlich gefährden.

Chris Martin als Störfaktor

Deshalb hat er dem zuständigen Richter über seinen Anwalt den Vorschlag bereitet, per Telefon oder Video zugeschaltet zu werden. Seine physische Anwesenheit sei für den Fall nicht notwendig, argumentiert der Sänger. Schließlich würden sein Sicherheitsmann und ein forensischer Psychiater vor Gericht aussagen und ihn damit würdig vertreten. Chris’ Anwalt erklärt zudem, sein Mandant habe nichts Wesentlich beizutragen, sondern könnte lediglich von dem Schock berichten, den er erlitten habe, als Drohungen gegen ihn und seine Familie gemacht worden seien. Seine Anwesenheit würde die Anhörung nur stören. Ob der Richter das auch so sieht?

© Cover Media



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