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Claudia Pechstein erleidet Nervenzusammenbruch

Bild von Claudia Pechstein

Was zuviel ist, ist zuviel: Claudia Pechstein (38) ist zusammengebrochen und hat sich in Therapie begeben.

Die wegen überhöhter Blutwerte für zwei Jahre gesperrte Eisschnellläuferin hat damit auf die Nachricht aus dem Präsidium der Bundespolizei reagiert, die ihren Antrag auf Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge abgelehnt hat.

"Mit einer solchen Ablehnung hat sie nie und nimmer gerechnet", erzählte ihr Manager Ralf Grengel der 'Berliner Morgenpost'. Die Sportlerin ist Polizeihauptmeisterin bei der Bundespolizei und wollte sich in ihrer Urlaubsperiode auf ein Comeback als Eisläuferin vorbereiten.

Ihr Anwalt Alexander Friedhoff reagierte ebenfalls mit Unverständnis: "Eine solche Lösung wäre für alle das Beste gewesen. Das Bundesinnenministerium hätte keine Steuergelder für die Bezahlung meiner Mandantin verwenden müssen, und Frau Pechstein hätte sich im Rahmen von selbst organisierten Trainingsmaßnahmen zielgerichtet auf ihr Comeback vorbereiten können."

Daraus wird jetzt nichts, denn der Polizistin wurde ebenfalls mitgeteilt, dass Mediziner für sie einen Plan zum Abtrainieren bereitstellen - was das Ende ihrer Karriere bedeuten würde. "Dass ihr diese Entscheidung jetzt offensichtlich durch das völlig unnötige, öffentliche Vorpreschen des Bundesinnenministers aufdiktiert werden sollte, war definitiv zu viel für Claudias Nervenkostüm", erklärte ihr Manager.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte sich in der Vergangenheit schon öfter über die Olympiasiegerin beschwert. Pechstein war krankgeschrieben und hatte trotzdem öffentliche Auftritte absolviert - diese fielen zwar nicht in der Zeit der Krankschreibung und somit rechtens. Für den Innenminister sei dies jedoch nicht "stilbildend" gewesen. "Sie legt Wert darauf, dass sie Polizistin ist. Jetzt lege ich Wert darauf, dass sie Polizistin ist", hatte de Maizière die Sportlerin öffentlich abgestraft.

Claudia Pechstein hofft aber weiterhin auf ein Comeback auf dem Eis und will Rechtsmittel gegen die Verweigerung des Sonderurlaubs einlegen. © Cover Media



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