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Heather Locklear: Keine Anklage wegen Fahrerflucht

Bild von Heather Locklear

Nicht genug Beweise: Es ist "extrem unwahrscheinlich", dass US-Schauspielerin Heather Locklear (48) sich einer Anklage wegen Fahrerflucht stellen muss. Es wird behauptet, es gäbe "keine zweifelsfreien Beweise", dass die Aktrice am Steuer ihres Wagens saß, der, wie gestern berichtet, am Wochenende scheinbar in einen Unfall verwickelt war.

Die unter anderem aus der Polizeiserie 'T.J. Hooker' bekannte Mutter einer Tochter wurde am Samstag verhaftet, nachdem behauptet worden war, sie hätte um vier Uhr früh ein Parksverbotschild in der Nähe ihres Hauses in Kalifornien umgefahren und sei dann von der Unfallstelle getürmt. Die Mimin war wegen des Fehlverhaltens vorgeladen worden, nachdem Ermittler ihr Auto mit vor Ort gefundenen Trümmern in Verbindung gebracht hatten.

Blair Berk, der Anwalt der TV-Beauty, beharrte jedoch darauf, dass nicht bekannt sei, ob die Schauspielerin zum besagten Zeitpunkt am Steuer des Autos saß. Und es heißt, die Ermittler sagen, sie könnten nicht beweisen, dass Locklear gefahren ist.

"Insider berichten, dass es derzeit 'nichts gibt, das annähernd ohne Zweifel beweist', dass Heather das Auto fuhr, das das Straßenschild umgefahren hat. Das macht es 'extrem unwahrscheinlich', dass die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wird", berichtete die US-Webseite 'TMZ', auf der als erstes von der Verhaftung der Kalifornierin zu lesen war.

Auf der Seite wird behauptet, dass die Polizei den Wächter gefragt hätte, wo die Blondine ihren schwarzen BMW Baujahr 2005 parke und dieser bestätigte, dass dort ein der Beschreibung entsprechendes Fahrzeug stünde, mit einem Schaden am rechten Reifen.

Die Beamten schauten sich anschließend ein Überwachungsvideo an, das den Wagen bei der Ankunft am Gebäude nach dem angeblichen Unfall zeigte, aber es war unklar, wer am Steuer saß.

Der TV-Star war im September 2008 wegen Trunkenheit am Steuer verhaftet worden. Die Klage wurde letztendlich fallengelassen, Locklear verweigerte die Aussage. Trotzdem verdonnerte der Richter sie zu drei Jahren Bewährung. © Cover Media



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