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Beyoncé: Bizarres Gerichtsverfahren soll eingestellt werden

Bild von Beyoncé

Beyoncé (35) hofft, dass eine Klage gegen sie fallen gelassen wird.

Die Anwälte der Sängerin ('Halo') haben vor Gericht beantragt, dass ein Rechtsstreit mit der Familie des verstorbenen Komikers Anthony Barre alias Messy Mya beigelegt wird. Die behauptet nämlich, dass Beyoncé eine Performance des Künstlers unerlaubt für das Video ihres Songs 'Formation' gesampelt hätte.

Der Nachlass wird von seiner Schwester Angel verwaltet, die im Februar dieses Jahres Klage einreichte und Lizengebühren, Schadensersatz und Anerkennung für Messy Mya verlangt - so soll der Comedian offiziell als Texter, Komponist, Produzent und Künstler des Tracks gelistet werden. Obwohl Anthony im Song selbst nicht zu hören ist, nutzte Beyoncé seine Stimme offenbar in dem dazugehörigen Clip. So kann man ihn mit den Sätzen "What happened at the New Orleans" und "B**ch, I?m back by popular demand" hören. Seine Schwester behauptet dennoch, dass die verwendeten Samples die Rechte ihres verstorbenen Bruders angreifen.

Beyoncés Anwältin Mary Ellen Roy sieht das allerdings ganz anders. Schließlich macht Anthonys Teil des Videos gerade mal zehn Sekunden aus und fällt unter die 'Fair Use'-Rechtsdoktrin. Außerdem betonte sie:

"Obwohl das den Geltungsbereich dieser Antragsschrift überschreite, hat [die Produktionsfirma] Pretty Bird die YouTube-Videos von Herrn Barres Familie lizenziert, bevor einige Wochen nach der Premiere des Videos Klägerin Angel Barre selbst als Verwalterin des Nachlasses von Anthony Barre ernannt wurde - es ist anzunehmen, nur um diese Klage hervorzubringen."

Beyoncé selbst scheint sich von dem Verfahren nicht allzu sehr stressen zu lassen und verbrachte das Osterwochenende lieber ganz entspannt im Kreise ihrer Familie.



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