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Tatort: Augenauftritt soll bezahlt werden

Schau mir in die Augen: Horst Lettenmayer (68) heißt der Mann, dessen Auge und Beine für unzählige deutsche Krimi-Fans Kultstatus haben. Jede 'Tatort'-Folge beginnt mit den Augen des Münchners, über das sich ein Fadenkreuz legt. Eine schemenhafte Person folgt, dann Beine, dann Flucht - so gestaltet sich der Vorspann der langlebigsten Krimi-Serie im deutschsprachigen Raum. Seit 1970 ist das so und daran sollte sich auch nichts ändern. Doch jetzt macht der Augen-Mann Krawall. Er will Geld sehen.
Lettenmayer will das Recht am eigenen Bild durchboxen und den verantwortlichen Sender 'ARD' verklagen. Mit einer Einmal-Zahlung von 400 Mark war der Münchner 1970 abgespeist worden. Jetzt will er für seine Dauerauftritte entlohnt werden. "Kein Mensch dachte, dass das Ding 40 Jahre unverändert laufen würde", sagte der blauäugige Bayer der 'Neuen Osnabrücker Zeitung'. Es gehe ihm nicht ums Geld, sondern um sein Recht. "Ich bin gut situiert und nicht auf weitere Einkünfte angewiesen", teilte er mit.
Als Lettenmayer den Vorspann-Clip drehte, versuchte er gerade, als Schauspieler Fuß zu fassen. Da das nicht klappte, machte der gelernte Elektrotechniker stattdessen eine Firma für Beleuchtungselektronik auf und ist damit ziemlich erfolgreich. Der Zeitung nach gehört sogar die britische Queen zu seinen Kunden.
Bereits 1974 hatte der Geschäftsmann Klage eingereicht, war damit jedoch gescheitert. Jetzt hat er neue Hoffnung geschöpft, da eine Grafikerin, die ebenfalls an der Entwicklung des 'Tatort'-Vorspanns beteiligt war, Ende März das Recht zugesprochen bekam, künftig als Urheberin genannt werden zu müssen. In deren Fall ginge es um einen Streitwert von 250.000 Euro, will das TV-Auge wissen.
Jetzt sieht Lettenmayer seine Chance, ebenfalls vor Gericht einen Sieg einstreichen zu können. Seine Chancen hätten sich, da er in den Medien präsent sei und man ihn mit seinem Bildschirm-Konterfei in Verbindung bringen könne, verbessert, glaubt er. Einzig die Frage nach der möglichen Verjährung sei noch zu klären.
'Das Erste' sieht den Querelen des Mannes jedoch gelassen entgegen. "Herr Lettenmayer hat bereits Mitte der 70er Jahre erfolglos gegen dem Bayerischen Rundfunk geklagt"?, wird 'ARD'-Sprecher Lars Jacob in der 'Bild-Zeitung zitiert. Die Ansprüche, die Lettenmayer nun geltend machen will,"halten wir für unbegründet." © Cover Media
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