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Rund ums Arbeitszeugnis
Für jede längere Beschäftigung, die in Eurem Lebenslauf aufgelistet ist, verlangen potentielle Arbeitgeber in der Regel Zeugnisse. Außerdem sind Leistungsbeurteilungen darüber hinaus auch für einen selbst wichtig.
Von daher sollte man sich grundsätzlich ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen. ForHer geht heute der Thematik auf den Grund, auf was Ihr bei dabei zu achten habt.
Was die allgemeinen Inhalte angeht, beginnt ein Arbeitszeugnis üblicherweise mit einer Stellenbeschreibung und enthält Dauer des Arbeitsverhältnisses, Aufgaben und Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers. Im Anschluss an diese Beschreibung wird näher auf die Leistungen und Kenntnisse eingegangen.
Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis.
Ersteres muss der Arbeitgeber Euch immer ausstellen, letzteres eigentlich nur auf ausdrücklichen Wunsch. Trotzdem sind die qualifizierten Zeugnisse, in denen im Gegensatz zu den einfachen Zeugnissen Eure Leistung bewertet (und nicht nur die Tätigkeit beschrieben) wird, die häufigere Form.
Obwohl das Zeugnis laut Gewerbeordnung "klar und verständlich" sein sollte, ist das mit den Formulierungen so eine Sache. Denn zwischen den Zeilen findet die eigentliche Bewertung statt.
Schon ein fehlendes Wort kann hier den Unterschied ausmachen. Erstes Indiz bei der Bewertung ist für Personalchefs immer die Schlussformulierung: "Stets zur vollsten Zufriedenheit", "zur vollen Zufriedenheit" oder nur "zur Zufriedenheit" - enthält die eigentliche Aussage des Zeugnisses und entspricht in etwa einer - absteigenden - Notenskala.
Auch solltet Ihr vorsichtig sein, wenn selbstverständliche Eigenschaften überbetont werden. Steht im Zeugnis beispielsweise geschrieben, dass Ihr immer pünktlich ward, lässt das darauf schließen, dass es sonst wenig erwähnenswert Gutes gab.
Wer es genauer wissen möchte, kann hier weiterlesen.
Wer ausschließlich sehr gute Zeugnisse vorzuweisen hat, macht Personalchefs übrigens ebenfalls misstrauisch. Denn kein Mensch ist perfekt und zu viel des Guten kann auch unecht wirken.
Wenn Ihr ohne Eure Firma zu verlassen eine Beurteilung haben möchtet, nennt sich das "Zwischenzeugnis". Dieses sollte auf keinen Fall ohne erkennbaren Grund anfordert werden. Ein guter Anlass ist, wenn Ihr eine neue Stelle innerhalb der Firma annehmt oder sich die Strukturen in der Personalhierarchie verschieben.
Ansonsten solltet Ihr immer vorsichtig mit einer solchen Anfrage sein. Erstens ist Euer Arbeitgeber zur Ausstellung nicht verpflichtet und zweitens könnte er skeptisch werden und denken, Ihr wollt euch anderweitig bewerben.
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