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Arbeitslosigkeit – was tun?

Arbeitslosigkeit - was tun? © balzer_matthias/pixelioDie Kündigung kann einen unerwartet völlig aus der Bahn werfen und Pläne sowie berufliche Ziele zunichte machen. Ganz plötzlich fühlt man sich leer und nicht mehr gebraucht.

Doch nach dem ersten Schreck heißt es nach vorne schauen und sich nicht Zuhause vergraben. Der erste Gang führt einen zum Arbeitsamt zur Arbeitslosmeldung. Sie dient zur finanziellen Absicherung.

Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, aber frühestens drei Monate vorher, muss man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Eine telefonische Meldung ist auch möglich, aber trotzdem muss man sich danach noch einmal persönlich vorstellen. Das Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag gewährt an dem der Antrag gestellt wurde.

Bereits die Zeit nachdem die Kündigung ausgesprochen wurde bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sollte schon zur Suche nach einer neuen Stelle genutzt werden.

Wer nach Beginn der Arbeitslosigkeit die Chance zur Weiterbildung oder Umschulung nutzen will, erhält dazu ebenfalls Hilfe von der Agentur für Arbeit.

Das „Kursnet“ enthält verschiedene diverse Angebote an Weiterbildungskursen. Bei der „Jobbörse“ kann ein eigenes Profil erstellt werden, um sich auf dem Arbeitsmarkt zu präsentieren. Das „Berufsnet“ enthält Stellenangebote aus allen Berufszweigen, auch für Ausbildungsplätze.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder der innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 360 Tage, also ein Jahr lang, eine versicherungspflichtige Anstellung hatte. Die Dauer der Zahlung beträgt immer die Hälfte der Zeit, die die Beschäftigung andauerte, maximal allerdings zwei Jahre. Bei über 50-Jährigen verlängert sich die Duaer der Zahlung des Arbeitslosengeld, gestafelt nach Alter.

Das Arbeitslosengeld errechnet sich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, das in der letzten Beschäftigung vor der Arbeitslosigkeit zuletzt durchschnittlich erhalten wurde. Berücksichtigt dabei werden mögliche Kinder und die Lohnsteuerklasse.

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des durchschnittlichen vorherigen Einkommens, wer Kinder hat erhält 67 Prozent.

Die Ansprüche auf das Arbeitslosengeld II richtet sich danach, inwieweit Fördermöglichkeiten angenommen wurden und sich aktiv um eine neue Stelle bemüht wurde.

Was sind eure Erfahrungen, wie seit ihr mit der Arbeitslosigkeit umgegangen? Erzählt uns von euren Erlebnissen mit den Ämtern und der neuen Jobfindung!



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