Allgemein | JOB
Wann Internetsurfen im Büro den Job kosten kann
Für den Fall, dass Ihr leider nicht in der glücklichen Situation seid, vom Büro aus private E-Mails verschicken zu dürfen - was wenn Ihr es trotzdem tut und dabei erwischt werdet?
Sofort gekündigt werden kann man aus diesem Grund nicht, zuerst muss in der Regel abgemahnt werden.
Nachdem nochmal dieselbe Regelverletzung vorkommt, hätte der Arbeitgeber dann das Recht seinen Angestellten zu entlassen.
Wenn Ihr aus einer Notsituation heraus telefonieren oder eine Nachricht schreiben müsst, solltet Ihr Euch auf jeden Fall die Genehmigung dazu einholen, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, so der Rechtsanwalt.
Übrigens: Auch wenn es Euch ausdrücklich untersagt ist private E-Mails zu schreiben, hat der Arbeitgeber trotzdem nicht das Recht diese zu lesen.
Er darf überprüfen, mit wem ihr telefoniert oder gemailt habt, der Inhalt dieser Gespräche unterliegt aber nach wie vor dem Datenschutzgesetz und bleibt damit geheim.
Auch wenn Eure Geheimnisse weiterhin bei Euch sicher sind und Ihr nicht mit einem sofortigen Rausschmiss rechnen müsst, wenn Ihr erwischt werdet, solltet Ihr Euch doch auf jeden Fall mit Privatem zurückhalten.
Auch Dr. Lambrich rät, "den Bogen beim privaten Telefonieren und Mailen nicht überspannen und sich gewissenhaft zu fragen: Würde ich das so akzeptieren, wenn ich Arbeitgeber wäre?"
Kommentare