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Wann Internetsurfen im Büro den Job kosten kann

Trennung Privat und Arbeit © Photos.comDie Meisten tun es, dabei ist es offiziell den Wenigsten erlaubt: Privates Mailen, Surfen und Telefonieren am Arbeitsplatz. Wann es in Ordnung ist und wann Ihr es besser unterlassen solltet, diese Fragen hat ForHer dem Rechtsanwalt Dr. Lambrich gestellt, der seit zehn Jahren Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen berät.

Wenn nichts dementsprechendes in Eurem Arbeitsvertrag geregelt ist, ist die private Nutzung von Internet und Telefon normalerweise verboten.

Ihr dürft Euch dann selbstverständlich auch nicht anrufen lassen und auch keine Gespräche vom eigenen Handy führen, bzw. sms schreiben.
In einigen Verträgen findet sich die Klausel, dass Privatangelegenheiten "in angemessenem Umfang" gestattet sind.

Wieviel man sich darunter vorstellen darf, lässt sich pauschal nicht beantworten.

"Entscheidend ist", so unser Experte, " in welchem Umfang der Arbeitgeber die Privatnutzung sehenden Auges hinnimmt, denn daraus ergibt sich, was das Unternehmen als 'im Rahmen liegend' akzeptiert. Kommt es hierüber zum Streit, wird letztlich durch das Gericht festgelegt, ob der angemessene und damit erlaubte Umfang überschritten wurde.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat beispielsweise 2005 entschieden, dass der Arbeitnehmer bei einem Zeitraum von 10 Minuten pro Arbeitstag davon ausgehen kann, dass dies vom Arbeitgeber geduldet wird."

Das gilt übrigens auch in dem Fall, dass Ihr nichts dementsprechendes im Vertrag stehen habt, private Telefonate und Internetnutzung in Eurer Firma aber schon immer üblich waren. Dann kann Euer Chef auch nicht von heute auf morgen einfach ein Verbot aussprechen, denn Ihr habt somit quasi die Erlaubnis, auch wenn in Eurem Vertrag etwas anderes steht. Juristisch bezeichnet man das als "betriebliche Übung".

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