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Michael Jackson: Medikamenten-Chaos
Im Autopsie-Bericht von Chart-Titan Michael Jackson steht, dass der "Sorgfaltsmaßstab für die Verabreichung von Propofol nicht eingehalten" wurde.
Sorglosigkeit durch Sucht? Der Autopsie-Bericht von Superstar Michael Jackson (? 50) ergab, dass der "Sorgfaltsmaßstab für die Verabreichung von Propofol nicht eingehalten" wurde.
Der King of Pop starb am 25. Juni 2010 nachdem er einen Medikamenten-Cocktail zu sich genommen hatte, der unter anderem das starke Narkotikum Propofol enthielt. Jacksons Leibarzt Dr. Conrad Murray (56) verabreichte seinem Patienten die tödliche Dosis und steht dafür nun unter Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Murray plädiert auf nicht schuldig, sollte er jedoch verurteilt werden, drohen dem Mediziner bis zu vier Jahre Haft.
Murray gab an, Jackson zwar das Medikament gegeben zu haben, aber nur um dem Popstar schlafen zu lassen - nicht, um ihn umzubringen.
Im 51-seitigen Autopsie-Bericht kommt Dr. Selma Calmes allerdings zu einem anderen Schluss: "Es gibt meines Wissens keine Berichte über die Verwendung des Medikaments zur Überwindung von Schlaflosigkeit. Die einzigen Berichte über eine häusliche Anwendung sind Fälle von schwere Misshandlung (zuerst im Jahr 1992), Selbstmord, Mord und Unfall."
Calmes kommt des weiteren zu dem Schluss, dass Jackson das Propofol ohne das nötige medizinische Gerät erhielt. Sie zeigte dazu auf: "Es gab keine Anzeichen für eine Infusionspumpe, um eine intravenöse Infusion zu kontrollieren. Es wurden keine Überwachungsmonitore am Tatort gefunden; eine Blutdruckmanschette und ein tragbares Blutsauerstoffmessgerät konnten in einem Schrank im Nebenzimmer gefunden werden."
Die Ärztin betonte, dass Patienten stets überwacht werden sollten, wenn sie Narkotika und Sauerstoff erhalten.
"Das Level an Propofol, das in der toxikologischen Untersuchung ermittelt wurde, ähnelt dem in großen Operationen", heißt es in dem Dokument weiter.
Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, Murray habe "ohne die nötige Vorsicht und Achtsamkeit" gehandelt, als er Jackson das Mittel verabreichte.
Am Montag, 8. Februar, erschien der Arzt vor Gericht und hörte die Anklageverlesung. Seine Kaution wurde auf 75.000 US-Dollar (ca. 54.400 Euro) festgesetzt.
Richter Schwartz verkündete, den Fall aus Sicherheitsgründen an das "Kriminal-Gericht" weiterzuleiten, wo eine Vorab-Anhörung am 5. April stattfindet.