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Letzte Hoffnung Leihmutterschaft

Letzte Hoffnung Leihmutterschaft © 2009 Jupiterimages Ungewollte Kinderlosigkeit ist ein Problem unter dem nicht wenige Paare leiden.

Viele sind dann gezwungen eine Schwangerschaft auf medizinischem Wege herbeizuführen, wenn sie sich ihren Kinderwunsch erfüllen wollen.

Doch es gibt auch Fälle, in denen selbst nach einer künstlichen Befruchtung keine Schwangerschaft eintritt.

In einer solchen Situation kommt bei einigen Paaren schnell der Gedanke auf, den gemeinsamen Kinderwunsch mithilfe einer Leihmutter zu erfüllen.

Es wird hierbei zwischen zwei Formen unterschieden: die volle und die partielle Leihmutterschaft. Eine volle Leihmutter wird künstlich mit dem Sperma des Partners befruchtet. In diesem Fall wäre sie die genetische Mutter.

Bei der partiellen Leihmutterschaft wird der Leihmutter eine schon befruchtete Eizelle in die Gebärmutter eingepflanzt.

In Deutschland verbietet das im Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz aus ethischen, sittlichen und moralischen Gründen jegliche Art von Leihmutterschaften, genauso wie die Vermittlung und das Anbieten eines solchen Dienstes.

Die Betroffenen werden daher an Beratungsstellen im Ausland verwiesen. Denn in Ländern wie den Niederlanden, Großbritannien oder den USA ist Leihmutterschaft nicht verboten.

In den USA gibt es Agenturen, die kinderlose Paare und Leihmütter zusammenbringen und sie dann über die gesamte Zeit begleiten.

Prominentes Beispiel ist Sarah Jessica Parker. Sie und ihr Ehemann Matthew Broderick ließen ihre Zwillinge von einer Leihmutter austragen.

Ein Freund des Paares sagte dem Magazin "Entertainment Weekly", die beiden hätten sich seit langem ein zweites Kind gewünscht. "Sie haben es viele Male erfolglos probiert", wird die namentlich nicht genannte Quelle zitiert. "Sie sind zu dem Schluss gekommen, dass dies die beste Alternative für einen Familienzuwachs ist."

Doch eine Leihmutter zu engagieren ist eine kostpielige Angelegenheit. Denn Leihmutterschaftsverträge werden sehr hoch vergütet, und dies stellt viele Paare vor große finazielle Schwierigkeiten.

Bisher unerforscht sind die psychologischen Folgen einer Leihmutterschaft.

Ein besonders großes Problem ist, dass es bereits mehrere Fälle gegeben hat, in denen Leihmütter das Kind behalten wollten. Denn die Muttergefühle, die beim Austragen des Kindes entstehen, sind unvermeidbar.

Es stellen sich Fragen wie: Muss die Leihmutter nun aufgrund einer Vertragsverpflichtung das Kind abgeben? Hat sie gar keinen Anspruch mehr?

Diese Fragen sind nur schwer zu beantworten. Darin sind sich Mediziner, Kinderwunschberater und der Gesetzgeber einig. Ein Grund weswegen die verschiedenen Formen der Leihmutterschaft in vielen Ländern verboten sind.



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