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Elterngeld und Elternzeit: Alle Facts
Das Elterngeld hat ab dem 1. Januar 2007 das Erziehungsgeld abgelöst und gilt für Eltern ab diesem Datum. Das Geld soll Familien bei der Kindererziehung unterstützen.
Mit einem Betrag von 67 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben vor der Geburt des Kindes sind das höchstens 1.800 und mindestens 300 Euro.
Elterngeld beziehen können Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Auszubildene, Studenten und Hausfrauen oder Hausmänner. Das Elterngeld muss nicht direkt nach der Geburt des Kindes beantragt werden, wird aber nur drei Monate rückwirkend gezahlt.
Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestsatz zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen.
Selbstständige erhalten 67 Prozent des durchschnittlichen Gewinns vor der Geburt, nach Abzug der Steuern und Sozialversicherung.
Auszubildene und Studenten müssen ihre Ausbildung nicht unterbrechen, die Wochenstundenzahl spielt hier keine Rolle.
Wem Arbeitslosengeld zusteht, kann frei wählen zwischen dem Elterngeld oder dem Arbeitslosengeld, was aber gleichzeitig bedeutet, dass man dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung steht.
Auf das Arbeitslosengeld kommt noch der Mindestsatz von 300 Euro. Wer sich zunächst für das Elterngeld entscheidet, erhält 67 Prozent auf das fehlende Einkommen und kann später seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen.
Insgesamt kann das Elterngeld 14 Monate bezogen werden und beide Elternteile können den Zeitraum frei unter sich aufsplitten. Ein Elternteil kann das Elterngeld maximal zwölf Monate beziehen.
Alleinerziehende, die das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, haben die vollen 14 Monate einen Anspruch. Das Elterngeld kann auch bis auf 24 Monate ausgedehnt werden, wenn die Hälfte des normalen Betrages monatlich bezogen wird.
Mehrkinderfamilien bekommen zum zustehenden Elterngeld einen Zuschlag von zehn Prozent, allerdings mindestens 75 Euro.
Elterngeld setzt nicht automatisch voraus, dass Elternzeit genommen wird, denn das Elterngeld steht auch Hausfrauen, Hausmännern, Auszubildenen und Selbstständigen zu. Arbeitnehmer müssen jedoch regelmäßig ihren Anspruch auf Elternzeit geltend machen, um ihre Arbeitszeit zu reduzieren und das Elterngeld nutzten zu können.
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