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BAföG – wieviel Geld bekomme ich?
Wer studieren will, der braucht Geld. Nicht alle Eltern sind in der Lage ihren Kindern ein Studium zu finanzieren.
Da ist meistens die erste Adresse für Studienbeginner das BAföG-Amt. Doch den Paragraphen-Wirrwarr und das Tabellen-Labyrinth durchschaut kaum jemand.
Wir haben für euch die wichtigsten Facts zum BAföG-Antrag zusammen gestellt:
Das BAföG ist zu einer Hälfte ein Zuschuss des Staates und zur anderen Hälfte ein zinsloses Staatsdarlehen. Es muss schriftlich auf dem Formblatt beantragt werden. Die Formulare bekommt ihr im Studentenwerk der jeweiligen Universität.
Voraussetzung für das Förderungsgeld ist, dass man zu Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr nicht überschritten hat und die erste Ausbildung antritt.
Der BAföG-Satz ergibt sich danach, ob man noch bei den Eltern lebt oder bereits eine eigene Wohnung bezogen hat. Außerdem richtet sich der Satz danach, ob ein Kranken- und Pflegeversicherungs-Zuschlag (KV+PV) dabei ist.
Wer im Hause der Eltern lebt bekommt 414 Euro BAföG, inklusive des KV+PV sind es 473 Euro monatlich.
Wer alleine wohnt erhält 512 Euro Förderung und inklusive des KV+PV sind es 643 Euro monatlich.
Der BAföG Höchstsatz von 643 Euro errechnet sich durch den abstrakten Bedarf, den der Staat festgelegt hat. Das schließt die Lebenskosten, also Lebensmittel, Kleidung und Miete, sowie die Ausbildungskosten, wie Bücher usw., ein.
Der Anspruch auf BAföG hängt vom eigenen Einkommen und Vermögen als auch vom Einkommen der Eltern ab. Das Vermögen der Eltern ist nicht relevant.
Wer BAföG bezieht, darf nicht mehr als 400 Euro monatlich nebenbei verdienen und kein Vermögen über 5.200 Euro besitzen.
Wenn ihr zum Zeitpunkt eures BAföG-Antrages nach dem 18. Lebensjahr mindestens fünf Jahre gearbeitet habt, könnt ihr das elternunabhängige BAföG beantragen, denn hierbei wird nicht mehr das Einkommen der Eltern berücksichtigt.
Der Freibetrag des Einkommens der Eltern variiert nach ihrem Status:
Eltern die verheiratet und zusammen leben, haben einen Freibetrag von 1.555 Euro. Bei einem Elternteil, das alleinstehend ist beträgt der Freibetrag 1.000 Euro.
Ein Stiefelternteil steht ein Freibetrag von 520 Euro zu. Bei mehreren Geschwistern wird der Freibetrag der Eltern unter ihnen aufgeteilt.
Eure Eltern müssen ihren Einkommensnachweis des vorletzten Kalenderjahres vorlegen. Nur auf bestimmten Antrag hin, kann der aktuelle Einkommensnachweis berücksichtigt werden, wenn dieser deutlich dem anderen abweicht.
Wer monatlich BAföG bezieht muss vorweisen, dass er vor hat, in der Regelstudienzeit den Abschluss zu machen. Die Ergebnisse einer Zwischenprüfung müssen dem BAföG-Amt vorgelegt werden.
Wenn ihr gerne euer Hauptfach wechseln möchtet, müsst ihr dafür schriftlich wichtige, unabweisbare Gründe darlegen, damit ihr weiter auf finanzielle Förderung hoffen könnt.
Die Rückzahlung des Staatsdarlehens, also genau die Hälfte des empfangenen Betrages, muss erst fünf Jahre nach Beendigung des Studiums begonnen werden. Die Mindestraten betragen 105 Euro monatlich in einem Zeitraum von 20 Jahren.
Wer seinen BAföG-Antrag erst nach dem 28. Februar 2001 abgeschlossen hat, muss das Darlehen nur bis zum Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurück zahlen.
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