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Minijob – das ändert sich im nächsten Jahr

2003 wurden die sogenannten Minijobs eingeführt und erfreuen sich seitdem großer Beliebtheit in der Bevölkerung. 7,4 Millionen Deutsche haben einen Minijob, mehr als 50 Prozent davon sind Frauen. Viele davon haben einen Minijob als Zweitjob um die Haushaltskasse aufzubessern oder einfach weil sie mit einem Job nicht über die Runden kommen.

Allerdings: Die Rentenansprüchen fallen geringer aus als bei Festangestellten mit gleicher Arbeit. Das soll sich im nächsten Jahr ändern. Zum einen soll der Minijob von 400 Euro auf 450 Euro angehoben werden und zum anderen sollen sie rentenversicherungspflichtig gemacht werden.

Eine Minijobberin hat nach 45 Jahren Arbeitsleben einen monatlichen Rentenanspruch von etwa 140 Euro. Wird der Rentenversicherungsbeitrag freiwillig um 4,6 Prozent auf 19,6 Prozent aufgestockt, erhöht sich die Rente auf knapp 183 Euro. Das sind laut der ARD, die das durchgerechnet hat, mindestens 62 Euro weniger als eine Beschäftigte, die 400 Euro als Nettolohn erhalten würde. Der Grund dafür: Der Rentenanspruch leitet sich aus dem Bruttogehalt ab.

Was viele Minijobber nicht wissen:
Auch sie können Riester-Rente beantragen. Aber nur dann wenn sie freiwillig 4,6 Prozent auf 19,6 Prozent aufstocken. Das macht vor allem dann Sinn, wenn der Minijob die einzige Beschäftigung ist oder aus der Hauptbeschäftigung ebenfalls nur wenig Rente zu erwarten ist.

Doch nicht nur in Sachen Rentenanspruch sind Minijobber benachteiligt. Auch beim Stundenlohn, der im Durchschnitt bei 7,50 Euro liegt, müssen sie Abstriche machen. Darüber hinaus haben geringfügig Beschäftigte kein Recht auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Zuschläge für Spät-oder Frühschichten und auch der Mutterschutz gilt nicht.

Mit den Änderungen, die für 2013 geplant sind, will die Koalition aus CDU und FDP der Altersarmut entgegenwirken. Ab dem nächsten Jahr soll dann jeder Minijob rentenversicherungspflichtig werden. Allerdings soll der Beitrag gesenkt werden und zwar von 4,9 Prozent auf 4,6 Prozent. Wichtig zu wissen: Der Beitrag ist kein Muss für alle Minijobber. Wer das nicht zahlen will, weil er schon genug Rente durch seinen Hauptjob zahlt, kann einen Antrag auf Versicherungsfreiheit stellen.



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