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Ausbildung: Eltern müssen für ihre Kinder zahlen

Das Kind hat endlich seinen langersehnten Schulabschluss in der Tasche und die Eltern freuen sich, dass ihr Nachwuchs nun endlich aus dem Gröbsten heraus ist. Doch so einfach ist das nicht. Denn vor allem die Zeit nach der Schule kann für viele Eltern richtig teuer werden.

Eltern müssen für die Ausbildung ihrer Kinder zahlen - vor allem dann wenn die Kinder ihren Wohnort verlassen wollen - oder sogar müssen.

Jedes Jahr starten ca. eine halbe Million junger Schulabgänger jährlich in eine Ausbildung und genauso viele ins Studium. Das kann für die Eltern teuer werden. Fest steht: Auch volljährige Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt. Die Zeit ist allerdings begrenzt und die Höhes des Unterhalts auch.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (Paragraf 1601) gibt vor, dass Eltern ihren Kindern die erste Ausbildung oder das Studium finanzieren müssen. Das können Kinder sogar einklagen - vorausgestzt die Eltern haben genug Geld. Wenn der Nachwuchs eigene Wege gehen will auch weit weg vom Wohnort, müssen Eltern ihnen Unterhalt überweisen. Auch eine Auszeit von bis zu einem Jahr müssen Eltern finanzieren. Wer in diesem Jahr ein freiwillige soziales Jahr oder ein berufsvorbereitendes Praktikum absolvieren will, muss von Mama und Papa unterstützt werden.

Ist die Ausbildung beendet und die Kinder verdienen eigenes Geld, können die Eltern aufatmen. Auch wenn danach noch ein Studium angehängt, sind Eltern nicht verpflichtet zu zahlen es sei denn die Fortbildung war schon zu Beginn der Lehrzeit geplant. So entschied der Bundesgerichtshof.

Wer ein Studium nach der Schule aufnimmt es abbricht um ein anderes zu beginnen, darf ebenfalls aus Unterstützung der Eltern bauen. Wichtig: Das Studium muss schnell durchgezogen werden. Bummelstudenten müssen von den Eltern nicht finanziert werden. Nach dem Bachelor kommt der Master - auch das müssen Eltern noch bezahlen.

Wie tief Eltern in das Portemonnaie greifen müssen hängt vom Einkommen ab. Die Düsseldorfer Tabelle gibt im Monat einen Betrag vov 670 Euro für Studenten vor. Wenn sie Zuhause wohnen. Davon darf das Kindergeld abgezogen werden. Auch Praktikumsvergütungen oder das Azubi-Gehalt werden angerechnet.

Den Eltern steht dabei ein Mindestselbstbehalt von jeweils 1150 Euro zu. Hinzu kommen Ausgaben für Fahrten zur Arbeit, Altersvorsorge, redite oder für weitere Kinder.

Wer aufgrund eines niegrigen Einkommens der Eltern nicht unterstützt werden kann, der kann BAföG beantragen. Der BAföG wird dann ebenfalls von den 670 Euro abgezogen. Bevor allerings BAföG in Anspruch genommen werden kann, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden. Die Studiengebühren müssen allerdings auf jeden Fall von den Eltern getragen werden.



 
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